Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma heller und lauter Jochen Rhau Ihr Eventausstatter
In unseren AGB wird die Firma heller und lauter Jochen Rhau Ihr Eventausstatter mit H&L abgekürzt.
- Unsere Leistungen, Angebote und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteile aller Verträge die wir mit unseren Kunden über die von uns angebotenen Leistungen und Waren schließen.
- Mit der Beauftragung von Angeboten erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von H&L an. Sofern nicht eine abweichende und schriftliche Vereinbarung abgeschlossen wurde, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen uneingeschränkt.
- Alle Verträge zwischen Kunde und H&L werden in schriftlicher Form getätigt und dokumentiert.
- Die angemieteten Gegenstände sind nicht versichert. Die Haftung
übernimmt der Mieter, sobald dieser die angemieteten Gegenstände in
Empfang genommen hat. Der Mieter haftet während der Mietdauer für alle
Schäden, die aus der Benutzung der angemieteten Gegenstände resultieren.
Bei Beschädigung, Bruch oder Verlust ist der Mieter verantwortlich.
Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt wie
Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl
und Vandalismus verursacht werden.
Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für Ansprüche Dritter, die diese wegen Schäden, die aus der Benutzung resultieren, gegen den Vermieter geltend machen. Alle Risiken des bestimmungsgemäßen Gebrauchs trägt der Kunde selbst insbesondere das durch den Gebrauch des Mietgegenstands keine Rechtsgüter Dritter und keine öffentliche-rechtlichen Normen verletzt werden.
Der Kunde verpflichtet sich, die Mietgegenstände nur bestimmungsgemäß für die vereinbarte Veranstaltung zu verwenden. Er verpflichtet sich, die gemieteten Gegenstände pfleglich und behutsam zu behandeln und in unveränderten und einwandfreien Zustand an H&L zurückzugeben.
Bei Rückgabe von Mietartikeln wie z.B. Kabel, die nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand sind, berechnen wir eine Pauschale von 3,00 Euro/Kabel.
- Stark verschmutzte Mietgegenstände
Sind die angemieteten Gegenstände bei Rückgabe stark verschmutzt, so können zusätzliche Reinigungskosten je nach Aufwand in Rechnung gestellt werden. Kerzenständer und Gläser sind nach Gebrauch von Wachs und Verschmutzungen ohne Verwendung scharfer Reinigungsmittel zu reinigen. Ist eine Reinigung nicht mehr möglich, so ist der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.
Hussen, Tischwäsche und Molton mit Brandschäden oder Verschmutzungen durch z. B. Wachs, Kugelschreiber, Filzstift, etc. werden in Rechnung gestellt. Bei Artikel wie Kerzenständer oder Glasartikel mit Wachs oder Verschmutzungen wird die Reinigung nach Aufwand in Rechnung gestellt..
- Hüpfburgen / Eventmodule / Zelte
Bei der Vermietung einer Hüpfburg/Zelte wird eine Kaution von 100,-€ als Reinigungs-/Trocknungsgebühr berechnet. Die Kaution wird bei Abgabe der Hüpfburg/Zelte zurückgezahlt, wenn die Hüpfburg/Zelt trocken, sauber, vollständig, ohne Schäden und ordnungsgemäß verpackt zurückgegeben wird. Bei der Mietung einer Hüpfburg verpflichtet sich der Kunde bei Regen die Stromzufuhr vom Hüpfburggebläse sofort zu unterbrechen. Das Gebläse ist in jedem Fall in einem trockenen Raum unterzustellen. Die Hüpfburg soll nach Möglichkeit abgedeckt werden. Sollte die Hüpfburg trotzdem nass geworden sein, muss die Hüpfburg nach Regenende aufgeblasen werden bis die Hüpfburg vollständig trocken ist. Zusätzlich sollte man die Hüpfburg mit Tüchern trocken wischen.
Zelte oder Hüpfburgen müssen Ordnungsgemäß zusammengelegt, sauber und trocken zurückgegeben werden. Bei nicht beachten wird nach Aufwand abgerechnet. Jedoch mindestens 50,00 Euro pro Artikel.
- Bühne / Trailerbühne
An Bühnenartikel dürfen keine Heftklammern oder Klebebänder angebracht werden.
Die Zufahrt und Abfahrt muss frei sein und mit einem 7,5t Fahrzeug befahrbar sein.
Eine Nachtwache muss vom Kunden gestellt werden.
Der Aufstellungsort sollte eben sein. (bei Gefälle kann es zu Mehrkosten kommen)
Ein Stromanschluss muss bei Auf und Abbau direkt an der Bühne vorhanden sein.
Ein Auf und Abbauhelfer wird vom Kunden gestellt.
- Auf- Abbau
Die angegebenen Zeiten / Aufwand sind nur überschlägig ermittelt.
Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand!
Wartezeiten werden ebenfalls in Rechnung gestellt.
- Bei Rücktritt/Storno vom Mietvertrag werden− bis 30 Tage vor der Veranstaltung 40% der Vertragssumme
− 29 bis 15 Tage vor der Veranstaltung 50% der Vertragssumme
− 14 bis 7 Tage vor der Veranstaltung 60% der Vertragssumme
− 6 Tage bis 4 Tage vor der Veranstaltung 85% der Vertragssumme
− bei weniger als 4 Tage vor der Veranstaltung 100% der Vertragssumme
in Rechnung gestellt.
- Ticketverkauf
Tickets für Veranstaltungen von H&L können über unsere Webseite, autorisierte Vorverkaufsstellen oder an der Abendkasse erworben werden. Der Vertrag kommt mit Bestätigung der Bestellung bzw. Zahlungseingang zustande. Personalisierte Tickets sind nicht übertragbar.
- Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Ticketpreise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie ggf. anfallender Vorverkaufs- und Systemgebühren. Die Zahlung ist sofort bei Bestellung fällig. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das Ticket Eigentum von H&L.
- Lieferung der Tickets
Tickets werden als E-Ticket per E-Mail, postalisch oder zur Abholung an der Abendkasse bereitgestellt. Der Käufer ist verpflichtet, die Tickets nach Erhalt auf Richtigkeit (Veranstaltung, Datum, Uhrzeit, Anzahl, Preis) zu überprüfen. Für verlorene oder gestohlene Tickets übernimmt H&L keine Haftung und leistet keinen Ersatz.
- Ausschluss des Widerrufsrechts
Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht, da es sich bei unseren Veranstaltungen um Freizeitveranstaltungen mit einem festen Termin handelt. Jede Bestellung von Tickets ist daher unmittelbar nach Bestätigung bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets.
- Rückgabe und Stornierung
Die Rücknahme oder der Umtausch von Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Absage einer Veranstaltung erstattet H&L den Ticketpreis, nicht jedoch angefallene Vorverkaufs- oder Systemgebühren. Bei einer Verlegung oder Terminänderung behalten die Tickets ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf Erstattung besteht in diesem Fall nicht.
- Zutrittsregelungen
Mit dem Erwerb eines Tickets erkennt der Kunde die Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsortes an. Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen, Glasflaschen, pyrotechnischen Artikeln oder Tieren ist untersagt. Das Sicherheitspersonal ist berechtigt, Taschenkontrollen durchzuführen. Ein Anspruch auf Einlass nach Beginn der Veranstaltung besteht nicht.
- Haftung
H&L haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für Verlust oder Beschädigung von Gegenständen des Kunden, insbesondere Garderobe, übernimmt H&L keine Haftung.
- Bild- und Tonaufnahmen
Es ist ohne ausdrückliche Genehmigung nicht gestattet, während der Veranstaltung Bild- und Tonaufnahmen anzufertigen. Der Kunde willigt ein, dass im Rahmen der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen durch H&L oder von H&L beauftragte Dritte erstellt werden können, auf denen er erkennbar sein kann. Diese Aufnahmen dürfen zur Berichterstattung und zu Werbezwecken verwendet werden.
Stand: 05.09.2025
Hinweis zur Online-Streitschlichtung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.